ÖGK führt Kostenanteile für planbare Krankentransporte ein - Erste Vorschreibungen ab Jänner 2026
Mit Jänner 2026 beginnt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit der Verrechnung moderater Kostenanteile für planbare Krankentransporte, die bereits seit 1. Juli 2025 gelten. Ziel dieser Maßnahme ist die langfristige Sicherung der Krankenbeförderung sowie der verantwortungsvolle Umgang mit den vorhandenen Ressourcen.
Betroffen sind ausschließlich planbare Krankentransporte ohne akuten medizinischen Anlass, beispielsweise regelmäßige Fahrten zu Therapien.
Die Kostenbeteiligung beträgt:
- 7,55 Euro (einfache Rezeptgebühr) für Transporte ohne sanitätsdienstliche Begleitung
– z. B. Taxi oder Fahrtendienst - 15,10 Euro (doppelte Rezeptgebühr) für Transporte mit sanitätsdienstlicher Betreuung
– z. B. Liegetransport oder Tragsessel
Die Einhebung erfolgt gesammelt ab Jänner.
Keine Kostenbeteiligung für:
- zeitkritische Rettungs- und Notarzttransporte
- Kinder
- Personen mit Rezeptgebührenbefreiung
- Patient*innen mit regelmäßigen Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapien
Zusätzlich gilt eine jährliche Obergrenze von maximal 28 kostenpflichtigen Transporten.
Diese Regelung reagiert auf den starken Anstieg der Krankentransporte in den vergangenen Jahren und stellt sicher, dass Transporte weiterhin jenen Menschen zuverlässig zur Verfügung stehen, die sie medizinisch benötigen.
Für weitere Informationen verweist die ÖGK auf ihre Informationskanäle.
Quelle: ÖGK-Presseinformation vom 18. Dezember 2025 - Presseaussendung
















