FUNDAMT

Allgemeine Informationen:

Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben.

Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind ebenfalls bei der zuständigen Behörde abzugeben.

Die Fundbehörden versuchen, die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können. 

Die Finderin/der Finder hat auf Verlangen Anspruch auf Finderlohn bzw. Eigentum.


Es gibt viele ehrliche Finder, die gefundene Gegenstände auf ein Fundamt bringen. Dort wird der Fund von allen teilnehmenden Fundämtern in der zentralen fundamt.gv.at Datenbank erfasst.

ONLINE SUCHEN:

Sie können selbst in der Funddatenbank nach Ihrem Verlustgegenstand suchen und erhalten sofort eine Liste an Funden, die zu Ihrem gesuchten Gegenstand passen. Bei jedem Treffer gibt es ein Informationsblatt mit allen notwendigen Informationen, um das zuständige Fundamt zu kontaktieren.

ZUR ONLINE SUCHE >>

VERLUSTMELDUNG ERSTELLEN:

Wenn Sie Ihren Gegenstand auch durch die Online Suche nicht finden, können Sie auf der Trefferseite mit einem Klick auf "Neue Verlustmeldung erstellen" eine Verlustmeldung aufgeben, damit die zuständige Fundbehörde Sie verständigen kann, sobald Ihr gesuchter Gegenstand abgegeben wurde.

 

 

GEMEINDEAMT ASCHAU
IM ZILLERTAL

Dorfplatz 1, 6274 Aschau
tel 05282 / 2911
fax 05282 / 2911-17
emailgemeinde@aschau-zillertal.gv.at

folge uns auf  facebook


AMTSZEITEN

Montag - Freitag: 8 - 12 Uhr
Nachmittags nach Vereinbarung

Guetezeichen Familienfreundliche Gemeinde UNICEF Guetezeichen  e5