FUNDAMT
Allgemeine Informationen:
Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben.
Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind ebenfalls bei der zuständigen Behörde abzugeben.
Die Fundbehörden versuchen, die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können.
Die Finderin/der Finder hat auf Verlangen Anspruch auf Finderlohn bzw. Eigentum.
Folgende Artikel wurden beim Gemeindeamt Aschau abgegeben:
![]() |
Fundamt-Info: SONY Kamera Am 23.05.2022 eine SONY Digitalkamera abgegeben. |