WALDBRAND-VERORDNUNG für Nordtirol 🔥🚫
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt in mehreren Bezirken Nordtirols – darunter auch der Bezirk Schwaz – ein strenges Verbot von Feuer, Rauchen, Feuerwerkskörpern und Zweckfeuern im Wald sowie in Gefährdungsgebieten.
Die Verordnungen gelten ab sofort bis auf Widerruf (mindestens bis inklusive der ersten Jännerwoche). Bitte halten Sie sich unbedingt daran und handeln Sie verantwortungsvoll. 🙏
Bei Waldbrand bitte umgehend die Feuerwehr unter 122 verständigen.
👉 Die vollständige Pressemeldung des Landes Tirol finden Sie auf der Webseite des Landes Tirol: https://www.tirol.gv.at/presse/meldungen/meldung/waldbrand-verordnung-fuer-nordtirol/
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