Brauchtumsfeuer - Information der Bezirksverwaltungsbehörde🔥
Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz weist auf die Meldepflicht von sogenannten „Brauchtumsfeuern“ hin:
Mitteilung der Bezirksverwaltungsbehörde
Als Brauchtumsfeuer werden in Tirol qualifiziert: Osterfeuer am Karsamstag (4.4.2026), Herz-Jesu-Feuer (14.6.2026) und Sonnwendfeuer (21.6.2026).
Zeit und Ort des Verbrennens sind der Gemeinde mindestens 2 Wochen vor Durchführung mit folgendem Meldeformular zu melden:
Die Meldung ist auch über ein Online-Formular des Landes möglich:
https://www.tirol.gv.at/buergerservice/e-government/formulare/meldung-eines-zweckfeuers-im-freien/
Die Meldung stellt lediglich eine informative Mitteilung dar und hat den Zweck, dass der Bürgermeister als zuständige Behörde nach der Tiroler Feuerpolizeiordnung vom geplanten Zweckfeuer Kenntnis erlangt und dadurch auch insbesondere Fehleinsätze durch die Feuerwehr vermieden werden können.
















